Kanzlei
Preißler Ohlmann & Partner ist als hochspezialisierte Kanzlei schwerpunktmäßig nur auf zwei Rechtsgebieten tätig: dem Medizinrecht und dem Stiftungsrecht.
Im Medizinrecht betreuen wir bundesweit Mandanten in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen. Die strategische und konzeptionelle Beratung von Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Berufsverbände, etc.) steht häufig im Vordergrund. Die Partner unserer Sozietät sind mit Vorträgen und Veröffentlichungen aktiv.
Im Stiftungsrecht erarbeiten wir Stiftungskonzepte insbesondere als Finanzierungsinstrumente für die öffentliche Hand und die sonstigen Träger gemeinnütziger Einrichtungen. Daneben beraten wir Stifter bei der Verwirklichung ihrer individuellen Stiftungswünsche.
Die beiden Rechtsgebiete stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang, wenn es beispielsweise um Finanzierungskonzepte für Gesundheitseinrichtungen über Stiftungen geht.
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23.03.2011
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10.03.2011
Keine Krankenhauskooperation beim ambulanten Operieren
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01.03.2011
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