Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst all diejenigen Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Damit sind dem Medizinrecht im engeren Sinne, unter anderem das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, das Krankenhausrecht inklusive Krankenhausplanungs- und finanzierungsrecht, das Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht, das Apothekenrecht, das Berufsrecht und Vergütungsrecht der Heilberufe einschließlich Approbationsrecht, das Medizinprodukterecht, das Arzneimittelrecht, das Wettbewerbsrecht nebst Heilmittelwerberecht und eine Reihe von spezialgesetzlichen Regelungen, wie z.B. die Vorschriften zur Versorgung dialysepflichtiger Patienten, aber auch Strafvorschriften, wie die medizinrechtlichen Antikorruptionsvorschriften des Strafgesetzbuches, zuzuordnen.

Medizinrecht im weiteren Sinne wird aber ganz wesentlich auch von den allgemeinen Regelungen des Öffentlichen, Zivil- und Steuerrecht beeinflusst. Für eine kompetente Beratung im Medizinrecht sind mithin nicht nur die umfassende Kenntnis des Medizinrechtes im engeren Sinne erforderlich, sondern auch in Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Gesellschafts- und Kaufvertragsrecht, aber auch dem Arbeits- und Steuerrecht. Gemeint ist damit nicht die klassische anwaltliche Beratung in diesen Rechtsgebieten. Vielmehr gilt es in der anwaltlichen medizinrechtlichen Beratung beispielsweise die arbeitsrechtlichen Besonderheiten eines Chefarztvertrags oder bei gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen, deren steuerliche Auswirkungen mit zu berücksichtigen, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Hierüber hinaus greifen bei der medizinrechtlichen Beratung oftmals Themenkomplexe ineinander. So können sich Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften auch im Vertragsarztrecht auswirken und weitere Konsequenzen auf der Ebene des Approbations-bis hin zum Strafrecht nach sich ziehen.

Diese medizinrechtliche Komplexität fordert vom anwaltlichen Berater regelmäßig, sich bei der Problembewältigung und Beratung des Mandanten nicht auf die Betrachtung nur eines Aspekts zu beschränken.

In jüngster Zeit hat der Bereich der Compliance-Beratung sowohl gegenüber Ärzten, aber auch Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern wie auch der Bereich des M&A wesentlich an Bedeutung gewonnen.

Zu unseren Mandanten zählen Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Unternehmen, Verbände, Behörden und Privatpersonen. Wir begleiten den fortlaufenden Strukturwandel im Gesundheitswesen mit unseren anwaltlichen Dienstleistungen. Für unsere Mandanten, die zu den innovativen und erfolgreichen Marktteilnehmern gehören, entwickeln wir auch unternehmerische Konzepte, mit denen sie sich dem zunehmenden Wettbewerb im Gesundheitswesen stellen können.