Stiftungsrecht

Stiftungen

Gründungsberatung und laufende Betreuung

Stiftungen als Ausdruck mäzenatischer Gesinnung haben eine mehr als tausendjährige Geschichte. Aufgrund der in den letzten Jahren erheblich verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen gewinnen sie auch im Rahmen einer geplanten Vermögensnachfolge immer mehr an Bedeutung. Weniger bekannt ist, dass auch gemeinnützige Stiftungen erhebliche Gestaltungsspielräume für die Vermögensübertragung bei gleichzeitig optimierten Versorgungsleistungen für den Stifter und seine Nachkommen bieten.

Die erbschaftsteuerfreie Vermögensübertragung unter  Vorbehalt von Wohn –, Nießbrauchs-, Renten – und sonstigen Versorgungsrechten kann die Versorgung des Stifters und die seiner Angehörigen über Generationen hinweg sichern. Zugleich ist der Erhalt des vom Stifter eingebrachten Vermögens über sehr lange Zeiträume garantiert.

Wir beraten und betreuen Stifterrinnen und Stifter bei der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen mit oder ohne Versorgungskonzepte, privatnütziger Familienstiftungen oder Stiftungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge bundesweit in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Neben der Abstimmung der Gründungsformalitäten mit den Stiftungsaufsichtsbehörden und den zuständigen Finanzämtern beraten wir Stifterinnen und Stifter zu allen Fragen des laufenden Stiftungsmanagements.

Durch die langjährige Tätigkeit unseres Partners Horst Ohlmann als Vorstandsvorsitzender der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG (www.stiftungstreuhand.com), eine der großen, bundesweit agierenden Stiftungsverwaltungsgesellschaften, ist sichergestellt, dass bereits in der Gründungsphase einer Stiftung spätere, in der Praxis erfahrungsgemäß auftretende Probleme durch eine zweckorientierte Gestaltung der Stiftungsverfassung vermieden werden können. Seine jahrzehntelange Tätigkeit als bundesweiter Referent in der Weiterbildung von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Notaren in den Bereichen Stiftungsrecht und den steuerlichen Besonderheiten gemeinnütziger und privatnütziger Stiftungen ist Garant für die Erstellung steuerlich und rechtlich optimierter Stiftungskonzepte.

Wir sind aber nicht nur für private Stifter tätig, sondern auch für Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen (Non-profit-Organisationen), die öffentliche Hand und kirchliche Institutionen die wir umfassend bei Organisation und Management, aber auch bei Umstrukturierungen, beraten.

Übernahme der Stiftungsverwaltung

Für Stifterinnen und Stiftern, die mit ihren Vermögen gemeinnützige Zwecke erfüllen wollen und für die die Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht kommt, bietet sich die Errichtung einer nichtselbstständigen Stiftung in Form der Treuhandstiftung an. Über unseren Kooperationspartner DT Deutsche Stiftungstreuhand AG kann hierzu angeboten werden, die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens entsprechend Ihren Wünschen und Weisungen zu übernehmen. Als Stiftungsträgerin einer erheblichen Anzahl von nichtselbständigen Stiftungen, darunter zahlreicher Stiftungen von Kommunen, Banken,  Sparkassen, Privatpersonen und Unternehmen, kann eine dauerhafte und sachgerechte Stiftungsverwaltung bei größtmöglicher Flexibilität im Hinblick auf die Stifterwünsche sichergestellt werden.