Rechtsberatung im Medizinrecht
sowie für Vermögensnachfolge und Stiftungen
Die Kanzlei
Unser Team mit 12 Rechtsanwältinnen und ‑anwälten ist seit über drei Jahrzehnten auf die ausgewählten Rechtsgebiete des Medizin- und Gesundheitsrechts, der Vermögensnachfolge und des Stiftungsrechts spezialisiert.
Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung für Ärzte, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Apotheken sowie weitere Leistungserbringer und ärztliche Berufsverbände, insbesondere in allen das Gesundheitswesen betreffenden Fragen. Weiterhin beraten wir im Bereich der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge und entwickeln Konzepte zur erbschaftsteuerlichen Optimierung des Vermögensübergangs oder zur Pflichtteilsvermeidung. Im Stiftungsrecht erarbeiten wir Konzepte sowohl für öffentliche Träger als auch für private Stifter.