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Vermögensnachfolge

Eine maßgeschneiderte Vermögensnachfolgeplanung ist die Voraussetzung für den Erhalt des eigenen Lebenswerks und dessen Übergang in die nächste Generation. Auch wenn die Endlichkeit des eigenen Lebens für viele Menschen lange keine Rolle spielt, bietet eine frühzeitige auf die Wünsche des Testierenden zugeschnittene Nachfolgekonzeption von Todes wegen aber auch bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit, eine gerechte Verteilung des Vermögens herbeizuführen, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig steuerliche Belastungen zu minimieren. Das Vorsorgekonzept wird abgerundet durch individuelle Vollmachten und Patientenverfügungen, die sicher stellen, dass Angehörige handlungsfähig bleiben und der Wille des Verfügenden gewahrt wird.

Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Leistungsspektrum.

Testamentsgestaltung

Ein an die individuellen Bedürfnisse angepasstes Testament ist der Grundpfeiler einer gelungenen Vermögensnachfolge. Dabei bietet das Erbrecht eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen der Wille des oder der Testierenden unter Berücksichtigung verschiedenster familiärer und finanzieller Verhältnisse optimal umgesetzt werden kann. Häufig können durch geschickte Gestaltungen erhebliche erbschafsteuerliche Ersparnisse erzielt werden. Dies gilt gerade auch im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge.

Gerne begleiten wir Sie bei der Niederlegung Ihres persönlichen letzten Willens, insbesondere im Rahmen folgender Gestaltungen:

  • Einzel- und gemeinschaftliche Testamente, insbesondere
    • Unternehmertestamente
    • Behinderten– und Bedürftigentestamente
    • Testamente für Alleinstehende ggf. mit Stiftungsgründungen von Todes wegen
    • Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien
  • Testamentsänderungen auch notarieller Testamente
  • Pflichtteilsoptimierung
  • erbschaftsteuerliche Optimierung auch bestehender Testamente
Steueroptimierte Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten

Gerade bei größeren Vermögen ist es ratsam, die schenkungsteuerlichen Freibeträge bereits zu Lebzeiten frühzeitig auszunutzen. Dabei besteht die Möglichkeit, diese durch geschickte Gestaltung erheblich zu optimieren, wozu wir Sie gerne beraten. Hierzu zählen u.a.:

  • Schenkungen, insbesondere unter Nießbrauchs– oder Leibrentenvorbehalt
  • Eheverträge und Güterstandsschaukeln
  • Familiengesellschaften bzw. Familienpools
  • Gemeinnützige und privatnützige (Familien-) Stiftungen
  • Gestaltungen zur Pflichtteilsoptimierung
Vorsorgevollmachten

Mit steigender Lebenserwartung wächst das Risiko, im Alter nicht mehr selbst in erforderlichem Umfang für die eigenen Angelegenheiten sorgen zu können. Ein solcher Fall kann krankheits- oder unfallbedingt gänzlich altersunabhängig eintreten. Vorsorge lässt sich für alle Fälle mittels passgenau abgestimmter Vollmachten treffen. Hierbei lassen sich für die Bereiche Vermögens- und Gesundheitssorge sowie ggf. den geschäftlichen Bereich individuelle Regelungen treffen, die eine optimale Versorgung des Vollmachtgebers zu seinen Lebzeiten sicherstellen und Ehepartner, Angehörige oder sonstige Bevollmächtigte auch über den Tod hinaus handlungsfähig machen und. Mittels integrierter Betreuungsverfügung kann eine gerichtliche Betreuung – im Extremfall durch einen familienfremden Dritten – in den allermeisten Fällen verhindert werden. Auch das Sorgerecht für minderjährige Kinder kann im Fall der Fälle gezielt Vertrauenspersonen übertragen werden.

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Urkunden auf deren Aktualität und beraten Sie umfassend zu:

  • Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügung
  • Handlungsvollmachten
  • Sorgerechtsvollmachten
  • individuellen Spezialvollmachten
Patientenverfügungen

Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen, welche medizinischen Behandlungen sie wünschen und welche nicht. Gerade wenn besonders schwerwiegende medizinische Maßnahmen erforderlich werden, sind Patienten aber häufig nicht mehr in der Lage, ihren Wunsch oder ihre Ablehnung zu äußern. Mit einer Patientenverfügung kann für diese Fälle festgelegt werden, welche Behandlungen gewünscht sind und welche nicht.

Wir erstellen Ihre individuelle Patientenverfügung nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung und/oder überprüfen bereits errichtete Verfügungen.

Spezielle Vorsorgekonzepte für freie Berufe

Die vorbezeichneten Gestaltungsmöglichkeiten stehen selbstverständlich auch Ärzten und anderen Angehörigen freier Berufe zur Verfügung. Aufgrund der berufsspezifischen Anforderungen besteht hier aber besonderer Regelungsbedarf. Insbesondere sind bei Berufsunfähigkeit oder Tod eines Arztes kurzfristige Maßnahmen zur Erhaltung des Wertes der Praxis oder des Anteils an einer Berufsausübungsgesellschaft zu ergreifen. Auch diesbezüglich bedarf es spezifischer Vollmachten und einer Abstimmung etwaiger Gesellschaftsverträge.

Gerne fertigen wir für Sie:

  • individuell auf die speziellen Bedürfnisse der freien Berufe abgestimmte testamentarische Gestaltungen
  • Handlungs– und Stimmrechtsvollmachten speziell für Freiberufler
  • passgenaue gesellschaftsvertragliche Regelungen
Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge spielt neben rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten häufig auch das familiäre Umfeld eine gewichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist eine besonders sorgfältige Planung und Abstimmung aller Beteiligten erforderlich. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und beraten Sie bei:

  • steueroptimierten Übertragungen von unternehmerischem Vermögen auf einen Nachfolger
  • Unternehmensverkäufen an Investoren oder Mitarbeiter
  • Übertragungen von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • einer Unternehmensnachfolge im Erbfall oder durch Schenkung
  • der Nachfolgeplanung mit Familiengesellschaften oder Familienstiftungen
  • der Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft
  • der Gestaltung passgenauer gesellschaftsvertraglicher Regelungen
Erbschaftsteuerliche Abwicklung von Nachlässen

Nach dem Tod eines Angehörigen lässt die Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung häufig nicht lange auf sich warten. Dies mag lästig erscheinen, doch besteht auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht selten die Möglichkeit, erbschaftsteuerliche Belastungen zu verringern. Gerne unterstützen wir Sie bei:

  • der Fertigung von Erbschaftsteuererklärungen
  • der Fertigung von Bedarfswerterklärungen
  • der strategischen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • der Rückabwicklung von Schenkungen
Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche

Trotz sorgfältiger Testamentsgestaltung lassen sich erbrechtliche Streitigkeiten nicht immer vermeiden. Hinter den vordergründig finanziellen Interessen der Parteien stehen häufig persönliche Beweggründe für die Auseinandersetzung, die die notwendige sachliche Auseinandersetzung erschweren.

Gerne vertreten wir Sie im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen im erbrechtlichen Zusammenhang, insbesondere:

  • in Erbscheinsverfahren
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • bei Auskunfts– und Herausgabeverlangen gegenüber Mit- oder Scheinerben
  • gegenüber einem Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger
  • bei der Vertretung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Testamentsvollstreckung

Gerade bei umfangreichen Nachlässen oder schwierigen familiären Verhältnissen stellt sich die Nachlassabwicklung häufig als nahezu unlösbare Aufgabe für die Erben dar. In diesen Fällen macht es Sinn, die Verwaltung und Testamentsvollstreckung auch zur Gewährleistung der Umsetzung des Erblasserwillens in professionelle Hände zu geben. Gerne übernehmen wir als professionelle Testamentsvollstrecker für Sie

  • die Sicherung, Ordnung und Abwicklung von Nachlässen
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und die Begleitung der Steuerverfahren
  • die umfassende Umsetzung des Erblasserwillens