Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge zu Lebzeiten oder von Todes wegen

„Nenne niemanden einen Freund, solange Du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast“

(irischer Pastor, 1836)

Unser Anspruch

Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir Ihnen zuhören. Lange zuhören, um sicher zu sein, was Ihr wahrer Wille ist. Diesen setzen wir juristisch und steueroptimiert zu jederzeit transparenten Kosten um. Wir schaffen keine Standardlösungen, sondern auf Ihre persönlichen Verhältnisse, Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene und optimierte Lösungen. Insbesondere beraten und betreuen wir Sie in den nachfolgenden Bereichen:

Vermögensübergabe zu Lebzeiten

Wesentlicher Bestandteil der erbschaftssteuerlichen Planung ist die rechtzeitige Übergabe von Vermögensbestandteilen an eine folgende Generation. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge beraten und planen wir mit ihnen die optimierte Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten unter gleichzeitiger Sicherung der Versorgung im Alter.

Testamentsgestaltung

Die Versorgung des Ehepartners oder anderer naher Angehöriger bei gleichzeitiger Vermeidung absehbarer Erbstreitigkeiten sowie eine geschickte erbschaftssteuerliche Gestaltung des Nachlasses sind die zentralen Gestaltungsanforderungen an ein Testament. Der Erhalt des Familienfriedens und des Familienvermögens sind die wesentlichen Anforderungen an den erbrechtlichen Berater. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, in der wir in erster Linie gestaltend zur Vermeidung späterer streitiger Auseinandersetzungen tätig sind, haben wir neben den zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einen Beratungsfokus auf wirtschaftlich sinnvolle Regelungen der Vermögensnachfolge.

Pflichtteilsvermeidung

In der testamentarischen Gestaltung spielen Konzepte zur Vermeidung oder Verringerung von unerwünschten Pflichtteilsansprüchen immer häufiger eine erhebliche Rolle. Unser spezielles Know-how in diesem Rechtsbereich ermöglicht uns Gestaltungsvarianten, mit denen Pflichtteilsansprüche erheblich reduziert oder gänzlich ausgeschlossen werden können.

Besondere Gestaltungen

Die zunehmende Anzahl sog. Patchwork Familien verlangt eine passgenaue Formulierung und Gestaltung der Vermögensnachfolge. Selbst wenn im Einzelfall die Kinder des neuen Partners mit den eigenen Kindern wirtschaftlich gleichgestellt werden sollen, gilt es u.a. zu vermeiden, dass bei deren Vorversterben der frühere Ehepartner erbt. Genaue und sehr sorgfältige Formulierungen des Testaments mit Abwägung aller relevanten möglichen zukünftigen Entwicklungen sind hierbei erforderlich. Gleiches gilt für die Sicherung der Versorgung behinderter Kinder unter gleichzeitiger Ausschaltung des Zugriffs des Sozialträgers auf das ererbte Vermögen.

Unternehmensnachfolge

Die Sicherung des Unternehmens in der Generationenfolge wird häufig als Krönung des Lebenswerkes eines unternehmerischen Lebens bezeichnet. In der Gestaltung des Nachfolgekonzeptes sind rechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche, liquiditätsmäßige und menschlich-psychologische Aspekte zu beachten. Hinzu kommen im Einzelfall besondere berufsrechtliche Aspekte, z.B.  bei der Übertragung von Arztpraxen oder Anteilen an MVZ. Wir erstellen für Sie eine auf Ihre individuelle Situation hin maßgeschneiderte Nachfolgeplanung.