Ambulante Leistungserbringer
Wir beraten deutschlandweit ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere
- niedergelassene Ärzte
- niedergelassene Zahnärzte
- approbierte Psychotherapeuten
- Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften
- Betreiber Medizinische Versorgungszentren sowie
- Heil– und Hilfsmittelerbringer
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Leistungsspektrum.
Praxisgründung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit stellt sich eine Vielzahl neuer Fragen. Durch rechtzeitige Information vermeiden Sie kostspielige Fehler und können Ihre Praxis von Beginn an solide aufstellen.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Einholung notwendiger zulassungsrechtlicher Genehmigungen
- bei relevanten berufsrechtlichen Fragen
- bei Fragen zu Ihrem Praxismietvertrag
- bei Fragen zur Anstellung Ihrer Mitarbeiter
Praxiserwerb und -abgabe
Sowohl Abgabe als auch Erwerb einer Praxis wollen gut überlegt und vorbereitet sein. Abgeber möchten ihr Lebenswerk zu einem angemessenen Wert in gute Hände überführen. Erwerber wollen eine werthaltige Praxis kaufen, die auf viele Jahre Existenzgrundlage oder Teil ihres Unternehmens sein wird.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung aus vielzähligen Käufen und Verkäufen von Arztpraxen. Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Herstellung der Verkaufsfähigkeit Ihrer Praxis
- bei den Vertragsverhandlungen und einer Due Diligence-Prüfung
- bei der individuellen Kaufvertragsgestaltung
- bei der Überführung bzw. Einholung der zulassungsrechtlichen Genehmigungen
- bei der Überführung von Praxismietverträgen und Dauerschuldverhältnissen
Zusammenarbeit bei der Berufsausübung
Viele Leistungserbringer im ambulanten Bereich schließen sich zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammen, um Synergien zu bilden. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig, gleichwohl durch die Regelungen des Sozial-, Berufs- und Gesellschaftsrechts beschränkt.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Entwicklung eines individuellen Konzepts einer Zusammenarbeit
- im Rahmen von Vertragsverhaltung
- bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- bei der Einholung der zulassungsrechtlichen Genehmigungen
- bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern
- bei Vereinbarungen zum Ausscheiden aus einer Gesellschaft
Kooperationen mit stationären Leistungserbringern
Viele niedergelassene (Zahn-) Ärzte oder Psychotherapeuten sind in die stationäre Versorgung eingebunden. Neben den beleg- und konsiliarärztlichen Tätigkeiten kommen auch weitere Formen der Kooperation in Betracht, welche jedoch nach der einschränkenden Rechtsprechung zur Honorartätigkeit einer sorgfältigen Gestaltung bedürfen.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Entwicklung von individuellen Kooperationskonzepten
- bei der Prüfung sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragestellungen
- bei der korruptionsrechtlichen Prüfung zur Prävention von Strafverfolgungsmaßnahmen
- bei der Erstellung von Belegarzt-, Konsiliararzt– oder Kooperationsverträge
- bei der Einholung zulassungsrechtlicher Genehmigungen.
Juristisches Praxismanagement
Die Bürokratisierung hat im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahrzehnten ständig zugenommen. In Anbetracht der immer strenger werdenden Anforderungen an Arztpraxen und der zunehmend auch strafrechtlichen Verfolgung bei fehlenden Genehmigungen bietet es sich an, sensible Verwaltungsaufgaben in professionelle Hände zu legen.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung bei Verwaltungsaufgaben im Praxisalltag, insbesondere
- bei der Strukturierung und Verwaltung Ihrer Anstellungs-, Assistenten- und Abrechnungsgenehmigungen
- bei der Verwaltung Ihrer Arbeitsverträge
- bei der Strukturierung und Verwaltung Ihrer statusrechtlichen Genehmigungen (Zulassungen, (ü)BAG-/MVZ-Genehmigungen, Filialgenehmigungen)
- bei der Verwaltung Ihrer Praxismietverträge und weiterer Dauerschuldverhältnisse
- bei der Erfassung und Erinnerung an relevante Fristen
- bei der Zurverfügungstellung und Verwaltung von Formularen und Musterverträgen
- bei der Einhaltung der datenschutzrechtlicher Vorgaben
- als benannte interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütungs- und Abrechnungsbestimmungen im ambulanten Sektor sind hochkomplex. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Honorarabrechnungen kann teuren, kostspieligen und potenziell existenzbedrohenden Regressverfahren vorbeugen und u.U. übersehene Abrechnungsmöglichkeiten zu Tage fördern.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei konkreten Fragen zu Ihrer Honorarabrechnung oder zu Budgetierungen
- bei der Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen bspw. für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder individuelle Honorarvereinbarungen
- bei privatmedizinischen Abrechnungsstreitigkeiten mit Patienten bzw. Versicherern
- bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (Plausibilitätsprüfungen) oder Prüfgremien (Wirtschaftlichkeitsprüfungen)
Arzthaftung
Trotz der hoch spezialisierter und qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung kommt es zuweilen vor, dass Patienten mit ihrer Behandlung unzufrieden sind, weil nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wurde. Die zeitnahe Einbindung eines rechtlichen Beistandes ist dringend empfehlenswert, da auch außergerichtliche Einlassungen des Behandlers gegenüber den Patienten empfindliche Nachteile nach sich ziehen können.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Prävention von Haftungsfällen durch Aufklärung, Dokumentation und angemessene Qualitätssicherungsmaßnahmen
- bei der Korrespondenz mit den Patienten bzw. deren anwaltlichen Vertretern
- bei der Korrespondenz mit Ihrem Haftpflichtversicherer
- in Form der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung
- in berufsgerichtlichen oder approbationsrechtlichen Verfahren
- in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen infolge eines Haftungsfalles
- in der kommunikativen Begleitung
Berufsrecht
Die Berufsausübung im Gesundheitswesen bedarf einer entsprechenden Qualifikation sowie einer behördlichen Anerkennung. Weiterhin unterliegen die Gesundheitsberufe einer Berufsaufsicht mit eigener Disziplinargewalt.
Gerne unterstützen wir Sie
- in Verfahren der Erteilung, des Ruhens oder Widerrufs Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis
- in Fragen zu Ihrer Weiterbildungsbefugnis oder Ihrer Weiterbildung
- in berufsgerichtlichen Verfahren sowie gegenüber Ihrer zuständigen Kammer