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Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Gesundheitswesen heißt auch ständiger Wandel und Anpassungsdruck.

Wie gehen wir mit der immer knapper werdenden Ressource Personal rechtlich korrekt aber auch fair und menschlich um? Nur beides zusammen bildet die Basis für zufriedene und damit motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung für Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Erfahren Sie hier mehr über unser Leistungsspektrum.

Arbeitsvertragsgestaltung

Wir gestalten Ihre individuellen Arbeitsverträge für

  • Chefärzte und ärztliche Leiter
  • ärztliche Mitarbeiter
  • Geschäftsführer
  • nichtärztliches Personal
Flexibler Personaleinsatz

Wie kann Personal flexibel an mehreren Standorten oder bei verschiedenen Arbeitgebern eingesetzt werden?

Wir beraten Sie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung.

Genehmigungen

Für ambulante Leistungen benötigt jeder ärztliche Mitarbeiter entsprechende Genehmigungen, damit seine Leistungen abrechenbar sind.

Wir unterstützen bei der Beantragung der richtigen Genehmigungen und deren Verwaltung.

Arbeitszeitmanagement

Wir gestalten mit Ihne einen effizienten und rechtssicheren Rahmen zum Einsatz des Personals.

Arbeitsschutz und Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen

Präventive Arbeitsschutzprogramme sowie Vorkehrungen zum Schutz werdender Mütter und schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordern die Beachtung zahlreicher juristischer Regelungen. Deren Beachtung von Anfang an sichert Ihre Rechtspositionen in künftigen Streitigkeiten und Konflikten.

Konfliktlösung im Arbeitsplatz

Die Kündigung scheidet als Lösung wegen des Personalmangels immer öfter aus. Dann müssen Konflikte konsensual und interessenorientiert gelöst werden.

Hierbei unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses.

Arbeitsstrafrecht

Immer mehr Regelungen des Arbeitsrechtes werden straf- oder bußgeldrechtlich reglementiert, z.B. Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialversicherungsrecht, Antikorruptionsrecht). Allein rechtssichere Verträge schützen insoweit nicht, es bedarf auch einer rechtlich korrekten Umsetzung in der betrieblichen Wirklichkeit.

Arbeitsgerichtliche Vertretung

Nicht alle Konflikte lassen sich gütlich beilegen. In diesen Fällen bedarf es meist der staatlichen Gerichtsbarkeit.

Wir übernehmen die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht!