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Stiftungen und Gemeinnützigkeitsrecht

Stiftungen und andere gemeinnützige Körperschaften erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. Nicht zu Unrecht, denn sie bieten nicht nur Gewähr für einen dauerhaften Erhalt des eigenen Lebenswerks oder Unternehmens zugunsten der nächsten Generationen, sondern bei richtiger Gestaltung auch ganz erhebliches Potenzial zur steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge aber auch des eigenen laufenden Einkommens.

Gerne beraten wir Sie umfassend bei

  • der Wahl der richtigen Rechtsform
  • der steueroptimierten Übertragung von Vermögen auf Stiftungen
  • der Anfertigung aller für die Stiftungserrichtung notwendigen Urkunden
  • der Abstimmung mit Finanzämtern und Stiftungsbehörden
  • Fragen der laufenden Stiftungsverwaltung
  • dem Wechsel des Stiftungsträgers
  • der Auflösung oder Zusammenlegung von Stiftungen

Je nach individueller Zielsetzung kommen verschiedene Gestaltungsoptionen in Betracht. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.

Rechtsfähige Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung gilt noch immer als Garant für den dauerhaften Erhalt des persönlichen Lebenswerks und die Verewigung des eigenen Namens zugunsten der Allgemeinheit oder der Familie. Wenngleich sie den Beschränkungen der Stiftungsaufsicht unterliegt und deutlich weniger Flexibilität als rechtlich unselbständige Stiftungen ermöglicht, bleibt sie als Rechtsform vieler bekannter Stiftungen weiterhin wichtiges Instrument langfristiger Vermögensnachfolgeplanung.

Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung oder rechtlich unselbständige Stiftung bietet als älteste aller Stiftungsformen für den oder die Stifter/in im Besonderen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Erfahrungen mit der Stiftungstätigkeit zu sammeln. Aufgrund der Ausgestaltung als Vertragsverhältnis zwischen Stifter und Stiftungsträger ist sie besonders flexibel und erlaubt – ohne einschränkende Stiftungsaufsicht – Anpassungen nach dem Willen des Stifters.

Familienstiftung

Familienstiftungen ermöglichen die langfristige Versorgung des Stifters und seiner Familie auch im Rahmen schwieriger familiärer Verhältnisse. Bei richtiger Gestaltung kann die – privat- oder auch gemeinnützige – Familienstiftung darüber hinaus als probates Mittel zum Erhalt des Familienvermögens genutzt werden und dabei nicht unerhebliches steuerliches Optimierungspotenzial.

Gemeinnützige Stiftung

Gemeinnützige Stiftungen bieten ihren Stiftern eine Fülle von Vorteilen. Neben der Widmung des Familienvermögens für gemeinnützige Zwecke, kann die Versorgung der Stifter und deren Angehörigen sichergestellt werden. Zusätzlich ergeben sich bei geschickter Gestaltung erhebliche einkommensteuerliche Vorteile, ohne dass die Stifter auf die Erträge des eingebrachten Vermögens verzichten müssen.

Unternehmensverbundene Stiftung

Gemeinnützige Vereine und GmbHs