Stationäre Leistungserbringer
Wir beraten deutschlandweit stationäre Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere
- zugelassene Krankenhäuser
- konzessionierte Privatkliniken
- Tageskliniken
- Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Leistungsspektrum.
Krankenhausplanungsrecht
Um für Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten eine Vergütung zu erhalten, benötigt ein Krankenhauses einen öffentlichen Status, welcher ua. durch die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan oder einen Versorgungsvertrag mit Krankenkassen vermittelt wird. Änderungen von Leistungsspektrum und -mengen bedürfen einer entsprechenden Anpassung des Versorgungsauftrags.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei der strategischen Ausrichtung des Versorgungsspektrums Ihres Krankenhauses unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben
- bei der Beantragung der Aufnahme in den Landeskrankenhausplan bei der Neueröffnung von Krankenhausstandorten
- bei Schließungen oder Zusammenlegungen von Krankenhausstandorten
- Änderungen des Versorgungsauftrags aufgrund eines geänderten Leistungsspektrum oder eine Änderung der Fallzahlen
- beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenkassen
- bei Streitigkeiten mit der Krankenhausplanungsbehörde
- bei Fragen zur Investitionsförderung
Krankenhausvergütung
Zugelassene Krankenhäuser erhalten voll- oder teilstationäre Leistungen im somatischen Bereich überwiegend DRG-Fallpauschalen. Die Vergütungsfähigkeit bestimmt sich nach u.a. nach dem Versorgungsauftrag und dem vereinbarten Budget. Weiterhin können zuzahlungspflichtige Wahlleistungen erbracht werden. Reine Privatkliniken sind bei der Bestimmung der Vergütung in den allgemeinen zivilrechtlichen Grenzen frei.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei Einzelfallprüfungen durch die Krankenkassen bzw. den Medizinischen Dienst nach § 275c SGB V
- in Verfahren vor den Schiedsstellen nach § 18a KHG zu Streitigkeiten über Budgetbestandteile
- bei Fragen zum Angebot, zur Vereinbarung und Abrechnung von Wahlleistungen
- bei Behandlungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen
Kooperationen
Die zunehmende Spezialisierung der Medizin einerseits und der Fachkräftemangel andererseits führen dazu, dass Krankenhäuser zur Abdeckung eines breiten Leistungsspektrums auf Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern angewiesen sind. Ein unübersichtliches Regelungsgeflecht von der Vergütungsfähigkeit über die Sozialversicherungspflicht bis zu den Korruptionstatbeständen erschwert die rechtssichere Gestaltung von Kooperationen.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei Verträgen über belegärztliche Tätigkeiten und der Einholung erforderlicher Genehmigungen
- bei der Einbindung niedergelassener Ärzte in die stationäre Versorgung
- bei teleradiologischen und telemedizinischen Kooperationen
- bei Kooperationen mit an deren stationären Leistungserbringern
Ambulantisierung
Die Ambulantisierung der Medizin wird von der Politik seit Jahren voran getrieben. Zunehmend werden Leistungen aus dem stationären Setting über eine entsprechende Vergütungssteuerung in ambulante Leistungen überführt. Krankenhäuser sind gezwungen, ihre Leistungsspektrum auf ein etwaiges Ambulantisierungspotenzial hin zu überprüfen und ein ambulantes Leistungsangebot zu schaffen, um den Wegfall stationärer Behandlung kompensieren zu können.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei der strategischen Planung unter Berücksichtigung des AOP-Kataloges und der Hybrid-DRG-Verordnung
- bei der Etablierung des ambulantes Operierens im Krankenhaus
- bei der Einholung von Institutsermächtigungen oder persönlichen Ermächtigungen von angestellten Ärzten des Krankenhauses
- bei der Etablierung von Hybrid-DRG-Leistungen
- bei der Gründung und Erweiterung von Medizinischen Versorgungszentren des Krankenhauses
Klinikgründungen
Für die stationäre Behandlung von Patienten bedarf es einer entsprechenden Konzession nach § 30 GewO. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland z.T. erheblich.
Gerne unterstützen wir Sie
- bei der Konzeptionierung Ihrer Privatklinik
- bei der Beantragung der erforderlichen Klinikkonzession
- bei der Erfüllung weiterer Auflagen (bspw. Versorgungsverträge mit Apotheken, Hygieneanforderungen etc.)
Qualitäts- und Strukturvorgaben
Die regulatorischen Anforderungen an die stationäre Versorgung nehmen stetig zu. Entsprechende Vorgaben finden sich in Qualitätssicherungsrichtlinien, Operations- und Prozedurenschlüsseln, im Krankenhausplanungsrecht und vertraglichen Bestimmungen. Verstöße können schnell zum Wegfall des gesamten Umsatzes für die betroffenen Leistungen führen.
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei der Bestimmung der für Sie geltenden Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen
- bei der internen Auditierung der Einhaltung von Qualitäts- und Strukturanforderungen
- im Rahmen von Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes nach §§ 275a und 275d SGB V
- bei der Vorbereitung und Erstellung von Mindestmengenprognosen
- bei gerichtlichen Streitigkeiten über die Einhaltung von Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen und mögliche Vergütungsfolgen
Compliance
Die rechtlichen Anforderungen im Gesundheitswesen sind vielfältig und unübersichtlich. Der Gesetzgeber versucht, die Gelder der Krankenkassen zu schützen, indem er den Leistungserbringern empfindliche Sanktionen androht. Um diesen zu entgehen, bedarf es häufig eines strukturieren und systematischen Umgangs mit den rechtlichen Anforderungen durch ein sog. Compliance-Management-System (CMS).
Gerne unterstützen wir Ihre Einrichtung
- bei der Identifizierung sensibler Regelungsbereiche, in welchen Verstöße potenzielle Straftaten darstellen (bspw. Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen o.Ä.)
- bei der Etablierung wirksamer aber gleichzeitig ressourcenschonender Compliance-Mechanismen
- bei der Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes